Auf diesem Informationsblatt werden die wichtigsten Bestimmungen der Reifeprüfung vereinfacht und auf unsere Schule bezogen zusammengefasst. Die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen können im Schulunterrichtsgesetz und in der Reifeprüfungsverordnung detailliert nachgelesen werden (www.bmukk.gv.at).
Bei jeder Form der Reifeprüfung müssen insgesamt sieben Teilprüfungen abgelegt werden. Die Teilprüfungen setzen sich aus einer optionalen Vorprüfung (Fachbereichsarbeit), schriftlichen Prüfungen (Klausuren) und mündlichen Prüfungen zusammen. Dabei müssen mindestens vier Prüfungsgebiete (also Gegenstände) abgedeckt werden.
Hinweis: Es ist also zB nicht erlaubt, eine FBA in Deutsch, Klausuren in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie mündliche Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik für die Reifeprüfung zu wählen.
1) Zulassung
Voraussetzung für die Zulassung zur Reifeprüfung im Haupttermin ist (neben der zeitgerechten Anmeldung in der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien) der positive Abschluss der 8. Klasse oder höchstens ein Nicht genügend in einem Pflichtgegenstand oder Wahlpflichtgegenstand. Dieses Nicht genügend kann im Haupttermin durch eine Jahresprüfung ausgebessert werden. Jahresprüfungen sind (wie Wiederholungsprüfungen) in Schularbeitsgegenständen schriftlich und mündlich abzulegen, sonst nur mündlich. Ein Nicht genügend in einem Freigegenstand (also auch in einem überbuchten Wahlpflichtgegenstand) zählt nicht, weder für den positiven Abschluss der 8. Klasse noch für die Zulassung zur Matura.
Hinweise:
Weist das Jahreszeugnis zwei Nicht genügend auf, so müssen zuerst zwei Wiederholungsprüfungen zu Beginn des folgenden Schuljahres abgelegt werden. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:
- beide Prüfungen positiv: sofortiges Antreten im Herbsttermin möglich
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eine Prüfung positiv, eine negativ: keine Wiederholung der 8. Klasse, aber Antreten erst zum Frühjahrstermin möglich (mit zusätzlicher Jahresprüfung im negativen Gegenstand)
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eine Prüfung positiv, zur anderen nicht angetreten (begründete Verhinderung): sofortiges Antreten zum Herbsttermin möglich (mit zusätzlicher Jahresprüfung im negativen Gegenstand)
- eine Prüfung negativ, zur anderen nicht angetreten: Wiederholen der achten Klasse
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beide Prüfungen negativ: Wiederholen der 8. Klasse
Bei mehr als zwei Nicht genügend im Jahreszeugnis muss die 8. Klasse auf jeden Fall wiederholt werden.
2) Formen der Reifeprüfung
a) vier Klausuren, drei mündliche Prüfungen (davon eine Schwerpunktprüfung)
b) drei Klausuren, vier mündliche Prüfungen (davon eine Schwerpunktprüfung)
c) Fachbereichsarbeit, drei Klausuren, drei mündliche Prüfungen (davon eine als Schwerpunktprüfung im Zusammenhang mit der Fachbereichsarbeit)
Hinweis: Wird die Fachbereichsarbeit negativ beurteilt, ist unverzüglich eine zusätzliche Klausur oder eine zusätzliche mündliche Prüfung zu wählen. Für die Schwerpunktprüfung kann ein anderer als der für die Fachbereichsarbeit gewählte Gegenstand gewählt werden. Alle Klausuren und jene mündlichen Prüfungen, die von der Änderung der Prüfungsform nicht betroffen sind, können noch im Haupttermin absolviert werden, alle neu gewählten mündlichen Prüfungen erst im Herbsttermin (oder später).
3) Schriftliche Matura
Die Klausuren sind - je nach Gegenstand - vierstündige oder fünfstündige schriftliche Prüfungen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeiten) können bei den jeweils betroffenen ProfessorInnen erfragt werden. Alle Klausuren sind innerhalb einer Woche abzulegen. Die Beurteilung wird nach Antrag des Prüfers / der Prüferin von der individuellen Prüfungskommission des Kandidaten / der Kandidatin festgelegt. Diese setzt sich aus dem Vorsitzenden, der Direktorin, dem Klassenvorstand und allen LehrerInnen zusammmen, bei denen der Kandidat / die Kandidatin maturiert (schriftlich oder mündlich, Jahresprüfung zählt nicht). Der Vorsitzende hat kein Stimmrecht, entscheidet aber bei Stimmengleichheit. Die Noten sind den KandidatInnen spätestens zwei Wochen vor Beginn der mündlichen Prüfung mitzuteilen.
Für die Wahl der Prüfungsgebiete gibt es folgende Möglichkeiten:
bei drei Klausurarbeiten:
Deutsch (verpflichtend)
Mathematik (verpflichtend)
Englisch oder Französisch oder Latein oder Griechisch
bei vier Klausurarbeiten:
Deutsch (verpflichtend)
Mathematik (verpflichtend)
Englisch oder Französisch oder Latein oder Griechisch
weitere Fremdsprache oder Darstellende Geometrie
Unmittelbar nach den Klausurtagen werden allfällige schriftliche Jahresprüfungen durchgeführt. Solche Prüfungen gibt es nur in Gegenständen mit Schularbeiten. Sie dauern 100 Minuten und beziehen sich auf den Stoff der 8. Klasse. Die Prüfung entfällt, wenn der Gegenstand ohnehin für eine Klausur gewählt worden ist.
Eine oder zwei negative Klausuren können im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung ausgebessert werden. Ein derartiger Zusatz entfällt, wenn der Gegenstand ohnehin für eine mündliche Prüfung gewählt worden ist. Ab drei negativen Klausuren kann die Reifeprüfung erst zu einem (frei wählbaren) späteren Termin fortgesetzt werden; eine allfällige positive Klausur bleibt aber erhalten.
4) Mündliche Matura
Die drei oder vier Teilprüfungen sind prinzipiell an einem Halbtag abzulegen; erst ab fünf Prüfungen (zB wegen eines Zusatzes) sind die Prüfungen an zwei Halbtagen eines Tages abzulegen. Die Gegenstände sind auf drei Gruppen aufgeteilt:
Gruppe A: Religion, Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Psychologie und Philosophie, Musik-erziehung, Bildnerische Erziehung
Gruppe B: alle Fremdsprachen (mit mindestens acht Wochenstunden insgesamt in der Oberstufe)
Gruppe C: Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Darstellende Geometrie, Informatik
Einschränkung für das Gymnasium: mindestens einmal B, aber nicht nur B
Einschränkung für das Realgymnasium: mindestens einmal B, mindestens einmal C
Außerdem ist zu beachten, dass alle KandidatInnen in einer lebenden Fremdsprache maturieren müssen, wobei nur schriftlich oder nur mündlich auch genügt. Wenn also zur schriftlichen Reifeprüfung keine lebende Fremdsprache gewählt wurde, dann ist eine lebende Fremdsprache bei der mündlichen Reifeprüfung verpflichtend.
Eine normale mündliche Prüfung besteht aus einer Kernfrage (aus zwei zu wählen) und einer Spezialfrage. Ein Zusatz wegen einer negativen Klausur besteht aus zwei Kernfragen (aus drei zu wählen). Kernfragen beziehen sich auf den gesamten Oberstufenstoff und müssen so allgemein gehalten sein, dass sie beliebig austauschbar sind, also sogar zugelost werden könnten. Die Spezialfrage stammt aus einem einvernehmlich vereinbarten Bereich, der vertieft (Betonung des theoretischen Aspekts) und erweiternd (selbstständiger Wissenserwerb) zu erarbeiten ist.
Für die Schwerpunktprüfung stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
vertiefende Prüfung: Kombination aus Hauptfach und vertiefendem Wahlpflichtgegenstand;
eine zusätzliche Frage aus dem Wahlpflichtgegenstand (aus zwei zu wählen)
fächerübergreifende Prüfung: Kombination von zwei Hauptfächern; eine zusätzliche Frage aus beide Fächer verbindenden Themenbereichen (aus zwei zu wählen)
ergänzende Prüfung: Ergänzung eines Hauptfaches mit einer lebenden Fremdsprache oder Informatik (nur möglich, wenn wesentliche Teile des Unterrichts im Hauptfach in dieser lebenden Fremdsprache oder mit Einsatz von IKT gehalten wurden und dies im Lehrplan nicht ohnehin vorgesehen ist); eine zusätzliche Frage in sinnvoller Ergänzung mit der Fremdsprache bzw. IKT (aus zwei zu wählen)
Prüfung zur Fachbereichsarbeit: Das Hauptfach (in dem die Fachbereichsarbeit geschrieben wurde) ist zu wählen; eine Kernfrage (aus zwei zu wählen), keine Spezialfrage, Frage zur FBA und ihrem fachlichen Umfeld
Die Prüfungszeit für eine normale mündliche Prüfung ist mit 15 Minuten begrenzt; für die zusätzliche Frage der Schwerpunktprüfung sind weitere 10 Minuten vorgesehen.
Für die positive Beurteilung einer mündlichen Prüfung müssen alle Fragen positiv sein. Um es deutlich zu sagen: Wenn etwa bei einer vertiefenden Schwerpunktprüfung zwei Fragen mit 1 und eine Frage mit 5 zu beurteilen wären, dann ist die mündliche Prüfung insgesamt mit 5 zu beurteilen. Die Note auf die mündliche Prüfung und die Gesamtnote werden von der Prüfungskommission auf Antrag des Prüfers / der Prüferin entschieden. Die Prüfungkommission besteht wieder aus dem Vorsitzenden, der Direktorin, dem Klassenvorstand, aber jetzt nur mehr aus den an der mündlichen Matura beteiligten LehrerInnen (Jahresprüfung zählt nicht).
Für die mündliche Jahresprüfung ist nur der Stoff der 8. Klasse relevant. Es werden zwei Kernfragen gestellt; beide müssen beantwortet werden. Die Prüfung entfällt, wenn der Gegenstand für eine mündliche Prüfung gewählt wurde; dies gilt auch bei einem allfälligen Zusatz (wegen negativer Klausur). Die Prüfungszeit beträgt maximal 15 Minuten. Im Gegensatz zu früher geltenden Bestimmungen wird eine allfällige Klausur oder mündliche Prüfung im Gegenstand der Jahresprüfung in die Gesamtbeurteilung der Jahresprüfung einbezogen. Auch die Jahresprüfung wird kommissionell beurteilt, wobei der Prüfer / die Prüferin stimmberechtigt ist.
Die Reifeprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsgebiete und eine allfällige Jahresprüfung positiv beurteilt sind. Es kann also sein, dass alle Maturagegenstände geschafft wurden und die Gesamtbeurteilung wegen einer negativen Jahresprüfung trotzdem Nicht bestanden lautet.
5) Wiederholung der Reifeprüfung
Die Wiederholung ist in der gleichen Art wie die ursprüngliche Prüfung abzulegen. Bereits positiv beurteilte Prüfungsgebiete bleiben natürlich erhalten. Auch positive Klausurarbeiten von insgesamt negativ beurteilten Prüfungsgebieten bleiben erhalten. Höchstens drei Wiederholungen sind zulässig, wobei insgesamt ein Zeitrahmen von drei Jahren (gerechnet vom Zeitpunkt des erstmaligen Antretens) zur Verfügung steht. Für die Wiederholung stehen Herbsttermine, Frühjahrstermine und Haupttermine zur Verfügung, wobei der Kandidat / die Kandidatin den Termin selbst wählen kann. Eine zeitgerechte Anmeldung zum gewünschten Wiederholungstermin ist unbedingt erforderlich.
Für weitere Informationen stehen Direktion und Administration gerne zur Verfügung!
Benutzen Sie bitte den Link, um diese Information als PDF herunter zu laden: Matura-Info.pdf
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