Wahlpflichtgegenstände (kurz WPG) sind Pflichtgegenstände, welche die Schülerinnen und Schüler ab der 6. Klasse im Ausmaß von insgesamt sechs Wochenstunden (gilt für Gymnasium und Realgymnasium) wählen müssen. Dadurch können Bildungsschwerpunkte individuell gesetzt werden, die persönlichen Begabungen und Interessen bestmöglich entsprechen. Im Folgenden werden die für unsere Schule geltenden Richtlinien genauer erläutert.
1. Arten von Wahlpflichtgegenständen
Gruppe A: zusätzliche Wahlpflichtgegenstände
Diese WPG betreffen Fächer, die im Fächerkanon des gewählten Schultyps nicht vorkommen.
Sie können nur als Gesamtkurs (also für zwei bzw. drei Jahre) gebucht werden. Eine Abmeldung nach einem Jahr ist ausnahmslos nicht möglich!
Italienisch (6. und 7. Klasse, 3 Wochenstunden)
Spanisch (6. und 7. Klasse, 3 Wochenstunden)
Französisch (6., 7. und 8. Klasse, nur für Realgymnasium und Humanisten, 2 Wochenstunden)
Informatik (6., 7. und 8. Klasse, nur für Gymnasium, 2 Wochenstunden)
Informatik (7. und 8. Klasse, nur für Realgymnasium, 2 Wochenstunden)
Darstellende Geometrie (7. und 8. Klasse, nur für Gymnasium, 2 Wochenstunden)
Musikerziehung (7. und 8. Klasse, Fortsetzung von ME, 2 Wochenstunden)
Bildnerische Erziehung (7. und 8. Klasse, Fortsetzung von BE, 2 Wochenstunden)
Weitere Fremdsprachen können allenfalls an anderen Schulen gebucht werden.
Hinweis: Italienisch und Spanisch werden in der 8. Klasse als Freigegenstände angeboten. Wenn die Kurse zustande kommen, haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, in diesen Sprachen mündlich zu maturieren.
Gruppe B: vertiefende Wahlpflichtgegenstände
Diese WPG (zwei Wochenstunden) dienen zur Vertiefung und Erweiterung von im Fächerkanon enthaltenen Pflichtgegenständen. Die Inhalte bestehen in der Regel aus einzelnen (nur lose zusammenhängenden) Modulen. Prinzipiell kann jeder Gegenstand (mit Ausnahme von Bewegung und Sport) gewählt werden.
Sie können ab der 7. Klasse für ein oder zwei Jahre gebucht werden. Auch bei beabsichtigter Buchung für zwei Jahre ist im nächsten Jahr eine neuerliche Anmeldung erforderlich.
2. Eröffnung und Weiterführung
Ein WPG kann eröffnet werden, wenn sich mindestens fünf SchülerInnen anmelden. In der Regel werden WPG klassenübergreifend oder sogar schulstufenübergreifend geführt. Die maximale Gruppengröße von 15 kann schulautonom überschritten werden (zB um Abweisungen zu vermeiden).
Die Weiterführung eines WPG kann vom Stadtschulrat auch mit weniger als fünf SchülerInnen genehmigt werden.
3. Anmeldung
Die Anmeldung für das nächste Schuljahr erfolgt zu Beginn des 2. Semesters auf einem vorgefertigten Formular, auf dem eine Auswahl von Fächern und die voraussichtlich unterrichtenden ProfessorInnen angegeben sind. Nicht angeführte Fächer können trotzdem gewählt werden; sinnvoll ist das aber nur, wenn sich eine genügend große Gruppe von SchülerInnen an eine Lehrkraft mit der Bitte um Durchführung dieses WPG wendet. In einer zweiten Phase der Anmeldung können sich alle Schülerinnen und Schüler ummelden, deren Wunschgegenstand die Eröffnungszahl nicht erreicht hat.
Die Anmeldung (mit Unterschrift der Eltern) ist definitiv und kann nicht mehr geändert oder zurückgezogen werden! Sollte jedoch zu Beginn des nächsten Schuljahres ein WPG wegen Nichterreichens der Eröffnungszahl zusammenbrechen (zB wegen einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung), dann dürfen sich die betroffenen SchülerInnen natürlich ummelden.
Die SchülerInnen der 5. Klasse können für das nächste Schuljahr nur WPG der Gruppe A oder gar nichts wählen.
4. Beurteilung
WPG werden benotet. Es gibt Arbeitsaufträge, Tests, Prüfungen usw. aber keine Schularbeiten. WPG sind (nach erfolgter Wahl) als Pflichtgegenstände anzusehen und werden daher für das Aufsteigen, für Wiederholungsprüfungen und für das Wiederholen von Klassen auch wie Pflichtgegenstände behandelt. Beim Wiederholen einer Klasse kann das Problem auftreten, dass der WPG im Jahr des Wiederholens nicht mehr geführt wird. In diesem Fall kann eine neue Wahl getroffen werden. Beim Wiederholen verfallen jedenfalls die WPG des vorherigen Schuljahres.
5. Überbuchung
Es ist möglich, WPG über das verpflichtende Ausmaß (sechs Wochenstunden) hinaus zu buchen. Soche Überbuchungen zählen aber nicht für die Eröffungs- oder Teilungszahl eines WPG. So kann etwa ein WPG mit vier regulären Buchungen und 20 Überbuchern nicht eröffnet werden. Für die betroffene Schülerin / den betroffenen Schüler zählt ein überbuchter WPG als Freigegenstand; es gibt also eine Note, man kann aber nicht durchfallen. Ein Recht auf Überbuchung besteht nicht. Eine Abmeldung von einem überbuchten WPG ist möglich.
6. Wahlpflichtgegenstände und Reifeprüfung
Die mündliche Reifeprüfung enthält eine verpflichtende Schwerpunktprüfung. Die am häufigsten gewählte Form dieser Schwerpunktprüfung ist die vertiefende Prüfung als Kombination eines Pflichtgegenstandes mit dem dazugehörigen vertiefenden WPG (Gruppe B). Es genügt, wenn der WPG ein Jahr besucht wurde, also nur in der 7. Klasse oder nur in der 8. Klasse; besser ist natürlich ein Besuch in der 8. Klasse. Dieser Aspekt ist bei der persönlichen Planung der WPG und der Reifeprüfung zu beachten, da manche WPG der Gruppe A das gesamte Kontingent von sechs Wochenstunden aufbrauchen. Somit müsste für die vertiefende Schwerpunktprüfung ein WPG der Gruppe B überbucht werden. Überbuchen kann man aber nur, wenn der WPG überhaupt zustande kommt. Außerdem kann es bei Überbuchern zu Überschneidungen im Stundenplan kommen, die einen Besuch des WPG unmöglich machen.
Die zusätzlichen WPG Informatik, Darstellende Geometrie, Bildnerische Erziehung und Musikerziehung sind maturafähig. Italienisch und Spanisch sind nur dann maturafähig, wenn die Sprache in der 8. Klasse auch noch zusätzlich als Freigegenstand gewählt wurde.
Hinweis: Diese Aussagen beziehen sich auf die derzeitige Form der Reifeprüfung. Das Unterrichtsministerium plant eine tiefgreifende Reform der Reifeprüfung. Verbindliche Angaben sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Für weitere Informationen stehen Direktion und Administration gerne zur Verfügung!
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